Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung

Noch immer haben viele Bürgerinnen und Bürger keine Vorsorge für den Fall getroffen, ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln zu können. Dabei kann jeder von uns in diese Situation geraten: aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder schlicht aus Altersgründen. Tritt diese Lage ein, finden sich der Betroffene und seine Angehörigen in einer schwierigen Situation wieder. So sind die Angehörigen ohne zuvor erteilte Vollmacht außer Stande die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Die dann notwendige gerichtliche Bestellung eines – ggf. sogar familienfremden – Betreuers ist aufwendig, die fortdauernde Mitsprache des Betreuungsgerichts ungewollt. Die Wünsche des Betroffenen hinsichtlich seiner weiteren Lebensführung und ärztlichen Behandlung können von den Angehörigen und Ärzten oft nur mühsam oder gar nicht ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund möchte der Vortrag über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge in verständlicher Form aufklären. Die Formalien, der notwendige Inhalt und die rechtliche Verbindlichkeit der jeweiligen Vorsorgeregelungen werden ausführlich und praxisnah dargestellt.


1 Abend, 16.05.2024
Donnerstag, 19:30 - 21:00 Uhr,
1 Termin(e)
Do 16.05.2024 19:30 - 21:00 Uhr vhs-Haus, Bahnhofstr. 5, 82054 Sauerlach, Vortragsraum, 1. Stock
Walter Hylek
, Rechtsanwalt
U41218
Kursgebühr: 9,00 € (nicht rabattierbar)
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    1. Erben und VererbenU41219

      13.06.24 (1-mal) 19:30 - 21:00 Uhr
      Sauerlach
      Plätze frei
      (Plätze frei)